Stilllegung & Entsorgung
Text fehlt
Die Betreiber der Schweizer Kernkraftwerke sind gemäß Kernenergiegesetz verpflichtet, ihre Anlagen nach der Stilllegung zurückzubauen, radioaktive Abfälle sicher zu entsorgen und alle damit verbundenen Kosten zu tragen.
Vier Fünftel der radioaktiven Abfälle stammen aus Kernkraftwerken, während ein Fünftel aus medizinischen Anwendungen, Industrie und Forschung resultiert.
Die verschiedenen Arten radioaktiver Abfälle bergen je nach Zusammensetzung ein Gefahrenpotenzial von einigen Hundert bis über 100.000 Jahren und müssen so entsorgt werden, dass Menschen und Umwelt langfristig geschützt bleiben.
Die Nagra hat im Jahr 2002 nachgewiesen, wie radioaktive Abfälle in der Schweiz sicher und über einen ausreichend langen Zeitraum entsorgt werden können, was 2006 vom Bund bestätigt wurde. Anschliessend begann die Suche nach einem geeigneten Standort für das geplante geologische Tiefenlager.
Die Nagra hat nachgewiesen, dass sich der Opalinuston in der Schweiz über Millionen Jahre kaum verändert hat. Dieser natürliche Stoff gewährleistet, dass radioaktive Abfälle dort über Hunderttausende von Jahren sicher eingeschlossen bleiben, ohne Mensch und Umwelt zu gefährden.
Die Nagra hat im Jahr 2002 nachgewiesen, wie radioaktive Abfälle in der Schweiz sicher und über einen ausreichend langen Zeitraum entsorgt werden können, was 2006 vom Bund bestätigt wurde. Anschliessend begann die Suche nach einem geeigneten Standort für das geplante geologische Tiefenlager.